Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.
1. Verbesserung der Verkehrssituation im Großraum München: Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: „Dynamisch wachsender Großraum München braucht schnelle und breitabgestimmte Verkehrslösungen / Mit ‚Verkehrspakt Großraum München‘ den Ausbau des Verkehrsnetzes gemeinsam mit allen Verantwortlichen für Infrastruktur und Verkehrsträger schnell und koordiniert vorantreiben“
1. Verbesserung der Verkehrssituation im Großraum München: Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: „Dynamisch wachsender Großraum München braucht schnelle und breitabgestimmte Verkehrslösungen / Mit ‚Verkehrspakt Großraum München‘ den Ausbau des Verkehrsnetzes gemeinsam mit allen Verantwortlichen für Infrastruktur und Verkehrsträger schnell und koordiniert vorantreiben“
Die Staatsregierung will schnelle und breit abgestimmte Verkehrslösungen für den dynamisch wachsenden Ballungsraum München auf den Weg bringen und strebt dazu einen Verkehrspakt Großraum München an. Ziel ist es, den Ausbau des Verkehrsnetzes gemeinsam mit allen Verantwortlichen für Infrastruktur und Verkehrsträger schnell und koordiniert voranzutreiben. Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann betonte: „Mit einem Verkehrspakt Großraum München wollen wir die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, die für die Infrastruktur und die verschiedenen Verkehrsträger zuständig sind, zügig, zielgerichtet und koordiniert verbessern und für schnellere Lösungen sorgen. Es besteht Handlungsdruck, denn die Metropolregion München gehört zu den am dynamischsten wachsenden Regionen Deutschlands. Der Verkehr nimmt zu und wir müssen auch den damit verbundenen Verkehrs- und Umweltproblemen entschieden entgegentreten.“ Die Eckpunkte für einen Verkehrspakt Großraum München sollen unter Federführung des Innenministeriums und Beteiligung des Finanz-, Wirtschafts- und Umweltministeriums gemeinsam mit der Landeshauptstadt München, den Landkreisen des Großraums München, dem MVV und der Deutschen Bahn erarbeitet werden. Auch das Bundesverkehrsministerium wird eingebunden. Der Auftakt für den Verkehrspakt ist für den Herbst dieses Jahres mit Ministerpräsident Horst Seehofer geplant.
Herrmann: „München braucht eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Nur so werden wir den Mobilitätsansprüchen einer wachsenden Bevölkerung und der wachsenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Region gerecht. Zugleich müssen wir Mobilität und Ökologie versöhnen und die Belange des Gesundheitsschutzes beachten. Hier haben wir mit unserem Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung bereits viele wichtige Schwerpunkte vorgegeben.“
Ziel von Verkehrsminister Herrmann ist es insbesondere, den Öffentlichen Personennahverkehr in München massiv zu stärken. Dazu zählen zusätzliche Kapazitäten bei Tram, S-Bahn, U-Bahn und Bussen durch neue Fahrzeuge ebenso wie eine Ausweitung des ÖPNV-Netzes. So setzt sich Herrmann für Tangential- und Expressbuslinien ein. Weiter will Herrmann noch mehr Pendler auf den Fahrradsattel bringen. „Wir brauchen zeitnah Radschnellwege im Großraum München und ein noch besseres Radwegenetz“, so Herrmann. Das hochbelastete Straßennetz im Großraum München will Herrmann zum Beispiel mit intelligenter Verkehrssteuerung weiter optimieren.
Die verschiedenen Verkehrsträger sollen untereinander besser vernetzt und spezielle Angebote etwa im Bereich Park & Ride und Bike & Ride gestärkt werden. Mit einem „Masterplan Mobilität“ will der Verkehrsminister moderne Technologien und Digitalisierung vorantreiben. „Von Carsharing bis hin zu speziellen Apps für das Smartphone zur Parkplatzsuche oder auch nachhaltigen Logistikkonzepten: Wir müssen hier in ganzheitlichen Systemen denken und dürfen beim Wort ,Verkehr‘ nicht nur die Straße und Schiene im Kopf haben. Wenn wir die Verkehrsprobleme lösen wollen, müssen wir alles besser untereinander vernetzen und abstimmen. Dabei hilft uns die Digitalisierung“, so Herrmann.
Zum Seitenanfang
2. Verteilung der ÖPNV-Zuweisungen 2017 / Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: „Knapp 52 Millionen Euro für verbesserte Attraktivität und Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs in Bayern / Etwa zwei Drittel für den ländlichen Raum“
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Bayern wird weiter verbessert. Die Staatsregierung hat dazu die Verteilung der im Staatshaushalt 2017 veranschlagten Mittel von 51,3 Millionen festgelegt. Hinzu kommen Haushaltsreste von 521.000 Euro. Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: „Knapp 52 Millionen Euro sind ein wuchtiges Statement für mehr Attraktivität und höhere Leistungsfähigkeit im ÖPNV. Rund zwei Drittel, also etwa 32,7 Millionen Euro, fließen gezielt in den ländlichen Raum. So kann das bestehende Verkehrsangebot erweitert und der ÖPNV in Bayern weiter gestärkt werden.“
Rund 16,8 Millionen Euro kommen den großen Ballungsräumen München, Regensburg, Würzburg, Augsburg und der Städteachse Nürnberg-Fürth-Erlangen zugute. Der Verteilung der ÖPNV-Mittel liegen gesetzlich vorgegebene Parameter wie u.a. die aus der Zahl der Fahrgastplätze und der gefahrenen Kilometer errechnete Verkehrsleistung und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Aufgabenträger (Landkreise und kreisfreie Städte) zugrunde. „Damit gewährleisten wir eine bayernweit ausgewogene Verteilung“, so Herrmann.
Die ÖPNV-Mittel für 2017 werden wie folgt zugewiesen:
Rund 2,34 Millionen Euro sind zur Finanzierung von Einzelprojekten wie u.a. bei der Münchner U-Bahn zum Forschungsgelände Garching vorgesehen.
Zum Seitenanfang
3. Erhaltungsmanagement der Bundes- und Staatsstraßen – Zustandserfassung und -bewertung der Fahrbahnen / Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: „Zustand aller Bundes- und Staatsstraßen in Bayern weiter verbessert“
Der Zustand aller Bundes- und Staatsstraßen in Bayern hat sich in den vergangenen Jahren weiter verbessert. Das hat heute Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann im Kabinett berichtet. „Der Anteil guter Strecken ohne Sanierungsbedarf auf den Bundes- und Staatsstraßen in Bayern wurde erhöht. Auch die regionalen Unterschiede konnten wir durch gezielten Mitteleinsatz reduzieren. Im Vergleich zum Zustand von 2011 konnten wir mit den deutlich erhöhten Erhaltungsmitteln von 150 Millionen Euro pro Jahr in den vergangenen Jahren den Nachholbedarf bei den Staatsstraßen um zirka 20 Prozent abbauen“, so der Verkehrsminister.
Die Erhaltung der Straßen bleibt eine große Herausforderung, da der Verkehr und dadurch die Belastung weiter zunehmen, zeitgleich jedoch die Fahrbahnen und Brückenbauwerke altern. Dank der Bereitstellung der Mittel durch Bundestag und Landtag kann die Bayerische Staatsbauverwaltung auch in den kommenden Jahren ihr Erhaltungsmanagement fortführen. Herrmann: „Eine leistungsfähige und gut ausgebaute Infrastruktur ist wesentliche Voraussetzung für Wohlstand und Wachstum einer Region und zeichnet den Wirtschaftsstandort Bayern aus. Unser rund 23.000 Kilometer langes Netz an Bundesfern- und Staatsstraßen in Bayern hat ein Anlagevermögen von rund 40 Milliarden Euro. Diesen gigantischen Wert müssen wir systematisch erhalten und die Haushaltsmittel effektiv einsetzen.“
Die Zustandserfassung und –bewertung aller Bundes- und Staatsstraßen in Bayern wird regelmäßig alle vier Jahre durchgeführt.
Zum Seitenanfang
4. Bayern für Aufbau eines landesweiten psychiatrischen Krisendiensts / Ministerrat beschließt Eckpunkte für neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Bayern baut die Versorgungsangebote für psychisch Kranke in akuten psychischen Notlagen aus und plant, landesweite psychiatrische Krisendienste einzusetzen. Der Ministerrat hat sich heute auf Eckpunkte für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Psych-KHG) verständigt. Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte: „Eine umfassende, medizinische Versorgung ist ein wichtiges Anliegen. Dazu gehört, den Fokus nicht nur auf körperliche Erkrankungen zu richten, sondern auch auf seelische. Mit den heute beschlossenen Eckpunkten ist ein erster Schritt für mehr medizinische Angebote bei akuten psychischen Notsituationen gemacht. Akute psychische Krisen sind Notfälle. Für somatische Notsituationen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall haben wir ein bestens funktionierendes Versorgungssystem. Das brauchen wir in vergleichbarer Form rund um die Uhr auch für psychische Krisensituationen.“ In die Erarbeitung der Eckpunkte waren sowohl die Bezirke als auch Verbände und Institutionen eingebunden, die mit der Behandlung und Begleitung von psychisch Kranken befasst sind.
Im Rahmen des Psych-KHG soll auch die öffentlich-rechtliche Unterbringung neu geregelt werden. Zudem sollen zum besseren Schutz der Bevölkerung und der betroffenen Personen Präventionsambulanzen eingeführt werden, um potentielle Gewalttaten schon im Vorfeld zu verhindern. Sozialministerin Emilia Müller sagte: „Wir stellen die öffentlich-rechtliche Unterbringung auf eine neue Grundlage. Im Vordergrund stehen dabei der Schutz der Bevölkerung, aber auch der Schutz der Betroffenen, Rechtssicherheit und Transparenz. Mit dem Ausbau der Präventionsambulanzen schließen wir zudem eine Versorgungslücke und stärken gleichzeitig den Schutz der Bevölkerung.“ In den Präventionsambulanzen können Hochrisikopatienten, die aufgrund einer schizophrenen Erkrankung oder schweren Persönlichkeitsstörung zu Gewalttaten neigen, Hilfe erhalten. Derzeit werden diese am Bezirkskrankenhaus Ansbach modellhaft erprobt.
Geplant sind regionale Leitstellen in den sieben Regierungsbezirken, erreichbar bayernweit unter einer einheitlichen Rufnummer, mit Teams, die im Notfall den Betroffenen auch aufsuchen. Ministerin Huml unterstrich: „Der Krisendienst soll helfen, psychisch kranke Menschen auch ambulant aufzufangen und ihnen so eine eventuell notwendige Einweisung in eine stationäre psychiatrische Behandlung zu ersparen.“
Derzeit gibt es solche Krisendienste bereits in München und Teilen Oberbayerns, in Mittelfranken sowie in Regensburg und Würzburg. Huml erläuterte: „Die Erfahrungen der Bezirke werden in den bayernweiten Aufbau des Krisendiensts einfließen. Wichtig ist mir, dass sich das Angebot an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientiert. Deshalb ist es unerlässlich, dass der Ausbau nach den Maßgaben der Bezirke erfolgt.“
Mit dem Psych-KHG sollen die Rechte und Pflichten der Betroffenen während der öffentlich-rechtlichen Unterbringung transparent geregelt werden. Dazu sollen für Zwangsmaßnahmen ein Richtervorbehalt eingeführt, unabhängige Unterbringungsbeiräte installiert und eine eigene Fachaufsichtsbehörde geschaffen werden. Jährlich werden in Bayern zwischen 12.000 und 13.000 Personen öffentlich-rechtlich untergebracht, da von ihnen eine Selbst- oder Fremdgefährdung aufgrund einer psychischen Erkrankung ausgeht.
Die Eckpunkte für das Psych-KHG werden nun dem Landtag zugeleitet: Anschließend folgt das Gesetzgebungsverfahren, das mit dem Inkrafttreten des Psych-KHG im Sommer 2018 abgeschlossen sein soll.
Zum Seitenanfang
5. Ministerrat bringt Bayerisches Teilhabegesetz auf den Weg / Sozialministerin Emilia Müller: „In Bayern erhalten Menschen mit Behinderungen künftig ihre Leistungen aus einer Hand“ / „Budget für Arbeit“ in Bayern um 20 Prozent besser ausgestattet als vom Bund vorgesehen
Der Ministerrat hat heute ein Bayerisches Teilhabegesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Landesrecht auf den Weg gebracht. Wesentliche Punkte sind die Bündelung von Zuständigkeiten bei den Bezirken sowie eine Anhebung des Förderbetrags beim sogenannten „Budget für Arbeit“. „Menschen mit Behinderungen erhalten in Bayern künftig ihre Leistungen aus einer Hand. Die Bezirke werden als kompetente Ansprechpartner für alle Belange bereitstehen. Damit gehört dann auch der Streit um Zuständigkeiten der Vergangenheit an, der bisher oft auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wurde. Im Mittelpunkt steht jetzt der Mensch mit Behinderungen und seine Bedürfnisse“, so Sozialministerin Emilia Müller. Die Bezirke werden damit gleichzeitig für die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege und die Leistungen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen, zuständig sein.
Bayern nutzt seinen landesgesetzlichen Spielraum aber auch für materielle Verbesserungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen. So soll das „Budget für Arbeit“ in Bayern um 20 Prozent besser ausgestattet werden als vom Bund vorgesehen. Dieses Budget entlastet Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderung anstellen. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich, zum Beispiel für einen höheren Betreuungsaufwand am Arbeitsplatz. „Wir heben die maximale Leistungshöhe beim ,Budget für Arbeit‘ deutlich an. Damit wollen wir Menschen mit Behinderungen eine echte Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt geben. Dazu brauchen wir eine für Arbeitgeber attraktive Finanzierung“, erklärte die Ministerin.
Bayern hat mit seiner Initiative für das Bundesteilhabegesetz eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte angestoßen und so auf Bundesebene eine ganz erhebliche Verbesserung der Belange von Menschen mit Behinderungen erreicht. „Diesen Weg setzen wir jetzt auf Landesebene konsequent fort“, so Müller. Nun erhalten die Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf, bevor dieser im Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird.
Zum Seitenanfang
6. Zertifizierungsverfahren für private Weiterbildungseinrichtungen – Qualitätssiegel „Akademie in Bayern“ wird entwickelt / Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle und Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Mit dem Qualitätssiegel ermöglichen wir Orientierung über Qualität der Einrichtung“
Das Kabinett hat heute beschlossen, ein Zertifizierungsverfahren für private Weiterbildungseinrichtungen zu entwickeln. Künftig soll bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen privaten Weiterbildungsakademien das Qualitätssiegel „Akademie in Bayern“ verliehen werden können. Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle und Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Für private Weiterbildungseinrichtungen außerhalb des Schul- und Hochschulbereichs wollen wir in Zukunft eine Zertifizierung auf freiwilliger Basis anbieten. Bei erfolgreicher Evaluation wird das Qualitätssiegel ‚Akademie in Bayern‘ vergeben. Damit können wir Menschen, die sich berufsbegleitend zusätzliche Kompetenzen aneignen möchten, eine Orientierung über die Qualität der Einrichtung ermöglichen.“ Ein Kriterienkatalog mit den Voraussetzungen für die Vergabe des Qualitätssiegels soll ressortübergreifend unter Einbindung von Wirtschaftsvertretern erarbeitet werden.
Zum Seitenanfang